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Klage erhalten? Vertretung vor dem Arbeitsgericht

Sie sind Arbeitnehmer? Abfindung: hier entlang

Das Wichtigste in Kürze

  • Nach einer Kündigungsschutzklage setzt das Arbeitsgericht meist schon nach wenigen Wochen einen Gütetermin an.
  • Erscheint niemand für Sie, droht ein Versäumnisurteil.
  • In der ersten Instanz trägt jede Seite ihre Anwaltskosten selbst, auch wer gewinnt.
  • Verlieren Sie den Prozess, müssen Sie in der Regel den Lohn für die Zwischenzeit nachzahlen. Deshalb lohnt es sich, einen Vergleich früh zu prüfen.

Klage vom Arbeitsgericht erhalten? Dr. Pleger übernimmt Ihre Vertretung.

Anrufen02507 - 57 25 25

Heute geschlossen, Montag ab 9:00 Uhr wieder erreichbar

oder per E-Mail: dr.pleger@ra-dr-pleger.de

Was es zu beachten gilt

  • Termine Lesen Sie die Ladung genau: Datum des Gütetermins und ob das persönliche Erscheinen angeordnet ist. Bei Kündigungsschutzklagen soll der Gütetermin innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Klage stattfinden (§ 61a ArbGG).
  • Unterlagen Legen Sie Arbeitsvertrag, Kündigung mit Zugangsnachweis, Abmahnungen, Unterlagen zur Sozialauswahl und zur Anhörung des Betriebsrats bereit.
  • Gütetermin Im ersten Termin versucht der Vorsitzende Richter, eine Einigung zu erreichen. Gelingt das nicht, folgt ein Kammertermin, für den das Gericht Fristen zur schriftlichen Stellungnahme setzt.
  • Lohnrisiko Stellt das Gericht fest, dass die Kündigung unwirksam war, schulden Sie in der Regel den Lohn ab Ablauf der Kündigungsfrist nach, abzüglich dessen, was der Arbeitnehmer anderweitig verdient oder als Arbeitslosengeld erhalten hat (§ 615 BGB). Das Risiko wächst mit der Dauer des Verfahrens.
  • Kosten In der ersten Instanz trägt jede Seite ihre eigenen Anwaltskosten, unabhängig vom Ausgang (§ 12a ArbGG).

Vergleich und Abfindung

Viele Verfahren enden mit einem Vergleich, oft schon im Gütetermin: Das Arbeitsverhältnis endet zu einem vereinbarten Datum, häufig gegen eine Abfindung. Ein Anspruch darauf besteht nicht; ihre Höhe hängt davon ab, wie die Aussichten der Kündigung vor Gericht sind und welches Lohnrisiko Sie tragen. Dr. Pleger schätzt mit Ihnen vorab ein, wo eine vernünftige Einigung liegt, und verhandelt für Sie.

Wie Dr. Pleger hilft

Dr. Pleger übernimmt die Vertretung vom ersten Schriftsatz an, bereitet Sie auf den Gütetermin vor und nimmt ihn mit Ihnen wahr. Er vertritt Arbeitgeber vor den Arbeitsgerichten Münster, Bocholt und Rheine und, wenn nötig, vor dem Landesarbeitsgericht und dem Bundesarbeitsgericht. Weil er auch Arbeitnehmer vertritt, kann er einschätzen, wie die Gegenseite argumentieren wird.

Wird eine Vergütungsvereinbarung getroffen, vereinbart Dr. Pleger schriftlich ein Stundenhonorar von 280,00 € zzgl. MwSt. und rechnet den Zeitaufwand auf fünf Minuten genau ab. Sprechen Sie ihn im ersten Gespräch darauf an. Gebühren

Häufige Fragen

Muss ich selbst zum Gütetermin kommen?

Nur, wenn das Gericht Ihr persönliches Erscheinen angeordnet hat; das steht in der Ladung. Auch dann ist es sinnvoll, dass jemand dabei ist, der den Fall kennt und über einen Vergleich entscheiden kann.

Muss ich eine Abfindung zahlen?

Nein, einen allgemeinen Anspruch gibt es nicht. Eine Abfindung ist meist der Preis für eine schnelle und sichere Beendigung. Ob sie sich lohnt, hängt von den Aussichten im Prozess und vom Lohnrisiko ab.

Wer trägt die Kosten, wenn ich gewinne?

In der ersten Instanz trägt jede Seite ihre Anwaltskosten selbst, auch die Seite, die gewinnt (§ 12a ArbGG). Die Gerichtskosten trägt, wer verliert; bei einem Vergleich entfallen sie in der Regel.

Wie lange dauert ein Verfahren?

Der Gütetermin findet meist innerhalb weniger Wochen statt. Kommt es dort zu keiner Einigung, kann bis zum Urteil der ersten Instanz mehrere Monate vergehen.

Fragen zu Ihrem Vorhaben? Dr. Pleger berät Sie persönlich.

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