Was es jetzt zu beachten gilt
- Ausschlussfristen Sehen Sie im Arbeitsvertrag und in einem geltenden Tarifvertrag nach Fristen, oft drei Monate. Wer sie versäumt, verliert den Anspruch.
- Schriftlich auffordern Fordern Sie den offenen Lohn schriftlich an und setzen Sie eine kurze Frist.
- Verjährung Lohnansprüche verjähren in der Regel nach drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem sie entstanden sind (§§ 195, 199 BGB).
- Zeugnis bald prüfen lassen Zeugnisformulierungen haben oft eine verschlüsselte Bedeutung. Einwände sollten Sie bald nach Erhalt erheben.
Wie Dr. Pleger hilft
Dr. Pleger macht offene Lohnforderungen außergerichtlich geltend und klagt sie, wenn nötig, beim zuständigen Arbeitsgericht ein, etwa in Münster, Bocholt oder Rheine. Arbeitszeugnisse prüft er auf versteckte Abwertungen und verhandelt eine Berichtigung.
Das erste Beratungsgespräch kostet für Verbraucher höchstens 190 € zzgl. MwSt. (§ 34 RVG). Ob eine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, klärt die Kanzlei gern für Sie. Gebühren
