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Lohn nicht bezahlt, Zeugnis nicht in Ordnung?

Das Wichtigste in Kürze

  • Für Ihre Arbeit schuldet der Arbeitgeber den vereinbarten Lohn. Zahlt er nicht pünktlich, kann der Lohn eingeklagt und verzinst werden.
  • Viele Arbeits- und Tarifverträge enthalten Ausschlussfristen: Ansprüche verfallen, wenn sie nicht rechtzeitig geltend gemacht werden.
  • Zum Ende des Arbeitsverhältnisses haben Sie Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis, auf Wunsch mit Angaben zu Leistung und Verhalten (§ 109 GewO).
  • Ein Zeugnis muss wahr und wohlwollend sein. Ist es das nicht, kann eine Berichtigung verlangt werden.

Lohn nicht bezahlt oder Zeugnis nicht in Ordnung? Dr. Pleger prüft Ihre Ansprüche.

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Heute geschlossen, Montag ab 9:00 Uhr wieder erreichbar

oder per E-Mail: dr.pleger@ra-dr-pleger.de

Was es jetzt zu beachten gilt

  • Ausschlussfristen Sehen Sie im Arbeitsvertrag und in einem geltenden Tarifvertrag nach Fristen, oft drei Monate. Wer sie versäumt, verliert den Anspruch.
  • Schriftlich auffordern Fordern Sie den offenen Lohn schriftlich an und setzen Sie eine kurze Frist.
  • Verjährung Lohnansprüche verjähren in der Regel nach drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem sie entstanden sind (§§ 195, 199 BGB).
  • Zeugnis bald prüfen lassen Zeugnisformulierungen haben oft eine verschlüsselte Bedeutung. Einwände sollten Sie bald nach Erhalt erheben.

Wie Dr. Pleger hilft

Dr. Pleger macht offene Lohnforderungen außergerichtlich geltend und klagt sie, wenn nötig, beim zuständigen Arbeitsgericht ein, etwa in Münster, Bocholt oder Rheine. Arbeitszeugnisse prüft er auf versteckte Abwertungen und verhandelt eine Berichtigung.

Das erste Beratungsgespräch kostet für Verbraucher höchstens 190 € zzgl. MwSt. (§ 34 RVG). Ob eine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, klärt die Kanzlei gern für Sie. Gebühren

Häufige Fragen

Ich habe meinen Lohn nicht bekommen. Was kann ich tun?

Sie haben einen einklagbaren Anspruch auf die vereinbarte Bruttovergütung. Ist der Zahltag vertraglich geregelt, gerät der Arbeitgeber schon durch die Nichtzahlung in Verzug, sonst durch eine Zahlungsaufforderung; ab dann ist der Lohn zu verzinsen. Zahlt er auch nach einer Aufforderung mit kurzer Frist nicht, empfiehlt es sich, den Lohn gerichtlich geltend zu machen.

Welche Note im Zeugnis gilt als durchschnittlich?

Die Rechtsprechung sieht „befriedigend“ als durchschnittlich an. Wer eine bessere Note möchte, muss im Streitfall darlegen, dass seine Leistung besser war; für eine schlechtere Note trägt der Arbeitgeber die Beweislast.

Steht mir ein Zwischenzeugnis zu?

Bei einem berechtigten Anlass, etwa einem Wechsel des Vorgesetzten oder einer Versetzung, in der Regel ja. Manche Tarifverträge regeln das ausdrücklich.

Wie hoch ist mein Urlaubsanspruch?

Die Zahl der Urlaubstage ergibt sich meist aus dem Arbeits- oder Tarifvertrag. Sonst gilt das Bundesurlaubsgesetz: mindestens 24 Werktage bei einer Sechstagewoche, also 20 Urlaubstage bei einer Fünftagewoche. Den vollen Anspruch haben Sie erstmals nach sechs Monaten Beschäftigung.

Fragen zu Ihrem Fall? Dr. Pleger berät Sie persönlich.

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