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Abmahnung erhalten?

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit einer Abmahnung rügt der Arbeitgeber ein bestimmtes Verhalten und kündigt für den Wiederholungsfall die Kündigung an.
  • Sie ist oft die Voraussetzung für eine spätere verhaltensbedingte Kündigung.
  • Eine unberechtigte Abmahnung müssen Sie nicht hinnehmen: Sie können eine Gegendarstellung zur Personalakte geben oder die Entfernung verlangen.
  • Eine feste Frist, um sich zu wehren, gibt es meist nicht. Eine frühe Prüfung lohnt sich trotzdem.

Abmahnung erhalten? Dr. Pleger prüft, ob sie Bestand hat.

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Heute geschlossen, Montag ab 9:00 Uhr wieder erreichbar

oder per E-Mail: dr.pleger@ra-dr-pleger.de

Was es jetzt zu beachten gilt

  • Nichts anerkennen Unterschreiben Sie keine Erklärung, mit der Sie die Vorwürfe anerkennen. Eine bloße Empfangsbestätigung ist etwas anderes.
  • Inhalt prüfen Eine Abmahnung muss das beanstandete Verhalten konkret beschreiben und deutlich machen, dass im Wiederholungsfall die Kündigung droht.
  • Gegendarstellung Sie können verlangen, dass Ihre eigene Darstellung zur Personalakte genommen wird (§ 83 Abs. 2 BetrVG). Ob das im Einzelfall klug ist, sollte man abwägen.
  • Entfernung Ist die Abmahnung unberechtigt, kann ihre Entfernung aus der Personalakte verlangt werden, notfalls vor dem Arbeitsgericht.

Wie Dr. Pleger hilft

Dr. Pleger prüft die Abmahnung, schätzt ab, ob sich eine Gegendarstellung oder ein Vorgehen gegen die Abmahnung lohnt, und vertritt Sie gegenüber dem Arbeitgeber. Arbeitgebern hilft er, Abmahnungen so zu formulieren, dass sie einer späteren Prüfung standhalten.

Das erste Beratungsgespräch kostet für Verbraucher höchstens 190 € zzgl. MwSt. (§ 34 RVG). Ob eine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, klärt die Kanzlei gern für Sie. Gebühren

Häufige Fragen

Wie viele Abmahnungen sind vor einer Kündigung nötig?

Eine feste Zahl gibt es nicht. Oft genügt eine Abmahnung wegen eines gleichartigen Verhaltens; bei schweren Verstößen kann sie auch entbehrlich sein.

Muss ich den Empfang bestätigen?

Eine Empfangsbestätigung bedeutet nicht, dass Sie den Vorwürfen zustimmen. Erklärungen, mit denen Sie die Vorwürfe anerkennen, sollten Sie nicht unterschreiben.

Wird eine Abmahnung irgendwann gelöscht?

Eine feste Frist gibt es nicht. Je länger das gerügte Verhalten zurückliegt, desto weniger Gewicht hat die Abmahnung in der Regel.

Fragen zu Ihrem Fall? Dr. Pleger berät Sie persönlich.

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