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Arbeitsrecht für Arbeitnehmer
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Beide Seiten kennen
Dr. Pleger vertritt als Fachanwalt für Arbeitsrecht außergerichtlich und vor Gericht sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber und kennt folglich beide Seiten. Das ist ein Vorteil: Wer beide Perspektiven kennt, kann die Gegenseite besser einschätzen.
Im Arbeitsrecht kommt es auf den Einzelfall an. Manchmal ist es richtig, die eigenen Interessen konsequent vor Gericht durchzusetzen, manchmal ist eine außergerichtliche Einigung klüger, und manchmal genügt es, wenn der Fachanwalt nur beratend im Hintergrund tätig ist.

Was ist ein Fachanwalt für Arbeitsrecht?
Die Bezeichnung „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ verleiht die Rechtsanwaltskammer. Wer sie führen will, muss besondere Kenntnisse und Erfahrung im Arbeitsrecht nachweisen:
- einen Fachanwaltslehrgang von mindestens 120 Zeitstunden,
- mindestens 100 selbst bearbeitete arbeitsrechtliche Fälle in den drei Jahren vor dem Antrag,
- danach jedes Jahr eine Fortbildung (§ 15 FAO).
Dr. Pleger ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und seit 1993 schwerpunktmäßig im Arbeitsrecht tätig.
Mitglied beim VdAA – Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e.V.
Außerdem Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV).
Fragen zu Ihrem Fall? Dr. Pleger berät Sie persönlich.
Heute 9:00–13:00 und 15:00–18:00 Uhr
oder per E-Mail: dr.pleger@ra-dr-pleger.de
