Was es jetzt zu beachten gilt
- Bedenkzeit Sie dürfen um Bedenkzeit bitten und den Entwurf mitnehmen. Eine Unterschrift im ersten Gespräch ist nicht nötig.
- Arbeitslosengeld Wer an der Beendigung mitwirkt, riskiert eine Sperrzeit (§ 159 SGB III). Ob sie eintritt, hängt von den Gründen und der Gestaltung des Vertrags ab.
- Arbeitsuchend melden Melden Sie sich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend: spätestens drei Monate vor dem Ende, bei kürzerem Vorlauf innerhalb von drei Tagen, nachdem Sie vom Ende wissen (§ 38 SGB III).
- Inhalt Beendigungsdatum, Abfindung, Freistellung, Resturlaub, Arbeitszeugnis und Ausgleichsklauseln gehören geregelt.
- Schriftform Ein Aufhebungsvertrag ist nur schriftlich wirksam (§ 623 BGB).
Wie Dr. Pleger hilft
Dr. Pleger prüft den Entwurf, erklärt Ihnen die Folgen und verhandelt mit dem Arbeitgeber, etwa über die Abfindung, das Zeugnis oder das Beendigungsdatum. Arbeitgebern hilft er, einen wirksamen und ausgewogenen Vertrag aufzusetzen.
Das erste Beratungsgespräch kostet für Verbraucher höchstens 190 € zzgl. MwSt. (§ 34 RVG). Ob eine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, klärt die Kanzlei gern für Sie. Gebühren
