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Straßenverkehrsrecht

Das Wichtigste in Kürze

  • Unfall: Wer unverschuldet geschädigt wurde, darf einen Anwalt beauftragen; dessen Kosten trägt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers.
  • Bußgeld und Fahrverbot: Ein Fahrverbot ist nicht immer zwingend. Bei einer außergewöhnlichen Härte kann davon abgesehen werden, meist gegen eine höhere Geldbuße.
  • Strafverfahren: Wird Ihnen eine Verkehrsstraftat vorgeworfen, machen Sie zunächst keine Angaben zur Sache und lassen Sie einen Anwalt Akteneinsicht nehmen.

Unfall, Bußgeld oder Strafverfahren?

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oder per E-Mail: dr.pleger@ra-dr-pleger.de

Nach einem Verkehrsunfall

  • Polizei rufen Direkt nach dem Unfall räumt der Verursacher seine Schuld oft noch ein; später wird sie nicht selten bestritten. Ein von der Polizei verhängtes und akzeptiertes Verwarnungsgeld ist ein Indiz für das Verschulden.
  • Anwalt früh einschalten Schadensrecht ist komplex. Der Anwalt klärt mit Ihnen, ob ein Kostenvoranschlag genügt oder ein Sachverständigengutachten nötig ist, und nimmt den Unfall sorgfältig auf.
  • Auch bei Mitverschulden Trifft beide Seiten eine Mitschuld, geht es um die Quote. Gerade dann lohnt sich anwaltlicher Rat.

Bußgeld und Fahrverbot

Ein Fahrverbot ist im Bußgeldkatalog für bestimmte Verstöße als Regelfolge vorgesehen. Stellt es für Sie eine außergewöhnliche Härte dar, kann die Behörde davon absehen und stattdessen die Geldbuße erhöhen; üblich ist eine Verdoppelung oder Verdreifachung. Die Härte muss sorgfältig ermittelt und schriftlich begründet werden. Auch Punkte im Fahreignungsregister können den Führerschein gefährden.

Verkehrsstrafsachen

Zu den häufigen Vorwürfen gehören das unerlaubte Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB), die Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB), Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) und fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB). Neben einer Strafe droht oft die Entziehung der Fahrerlaubnis mit einer Sperre (§§ 69, 69a StGB). Machen Sie zunächst von Ihrem Recht Gebrauch, keine Angaben zur Sache zu machen. Ihr Verteidiger beantragt Akteneinsicht, bespricht den Inhalt mit Ihnen und entscheidet mit Ihnen, ob und wie Sie sich äußern.

Erfahrung im Verkehrsrecht

Schon in seiner ersten Kanzlei bearbeitete Dr. Pleger schwerpunktmäßig Verkehrsrecht, denn zu den Mandanten gehörten mehrere Autohäuser, Sachverständigenbüros und Mietwagenfirmen. 1999/2000 unterrichtete er nebenberuflich Straßenverkehrsrecht an einer Fahrlehrerschule. Seitdem ist das Verkehrsrecht der zweite Schwerpunkt der Kanzlei in Havixbeck.

Häufige Fragen

Wer bezahlt meinen Anwalt nach einem Unfall?

Wer bei einem Verkehrsunfall geschädigt wurde, darf nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs einen Anwalt hinzuziehen. Die Kosten trägt in der Regel der Unfallverursacher bzw. seine Haftpflichtversicherung, bei beiderseitigem Verschulden entsprechend der Quote.

Was kann ich tun, wenn der Unfallverursacher geflüchtet ist?

Unfallflucht ist eine Straftat, die Polizei ermittelt den Verursacher; oft melden sich noch Zeugen. Ein Anwalt kann Akteneinsicht beantragen, um den Verantwortlichen und dessen Haftpflichtversicherung zu ermitteln.

Mir wird Unfallflucht vorgeworfen. Was soll ich tun?

Machen Sie keine Angaben zur Sache und beauftragen Sie einen Verteidiger. Neben einer Geld- oder Freiheitsstrafe droht in der Regel die Entziehung der Fahrerlaubnis mit einer Sperre von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ob und wie Sie sich äußern, wird nach der Akteneinsicht entschieden.

Fragen zu Ihrem Fall? Dr. Pleger berät Sie persönlich.

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