Nach einem Verkehrsunfall
- Polizei rufen Direkt nach dem Unfall räumt der Verursacher seine Schuld oft noch ein; später wird sie nicht selten bestritten. Ein von der Polizei verhängtes und akzeptiertes Verwarnungsgeld ist ein Indiz für das Verschulden.
- Anwalt früh einschalten Schadensrecht ist komplex. Der Anwalt klärt mit Ihnen, ob ein Kostenvoranschlag genügt oder ein Sachverständigengutachten nötig ist, und nimmt den Unfall sorgfältig auf.
- Auch bei Mitverschulden Trifft beide Seiten eine Mitschuld, geht es um die Quote. Gerade dann lohnt sich anwaltlicher Rat.
Bußgeld und Fahrverbot
Ein Fahrverbot ist im Bußgeldkatalog für bestimmte Verstöße als Regelfolge vorgesehen. Stellt es für Sie eine außergewöhnliche Härte dar, kann die Behörde davon absehen und stattdessen die Geldbuße erhöhen; üblich ist eine Verdoppelung oder Verdreifachung. Die Härte muss sorgfältig ermittelt und schriftlich begründet werden. Auch Punkte im Fahreignungsregister können den Führerschein gefährden.
Verkehrsstrafsachen
Zu den häufigen Vorwürfen gehören das unerlaubte Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB), die Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB), Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) und fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB). Neben einer Strafe droht oft die Entziehung der Fahrerlaubnis mit einer Sperre (§§ 69, 69a StGB). Machen Sie zunächst von Ihrem Recht Gebrauch, keine Angaben zur Sache zu machen. Ihr Verteidiger beantragt Akteneinsicht, bespricht den Inhalt mit Ihnen und entscheidet mit Ihnen, ob und wie Sie sich äußern.
Erfahrung im Verkehrsrecht
Schon in seiner ersten Kanzlei bearbeitete Dr. Pleger schwerpunktmäßig Verkehrsrecht, denn zu den Mandanten gehörten mehrere Autohäuser, Sachverständigenbüros und Mietwagenfirmen. 1999/2000 unterrichtete er nebenberuflich Straßenverkehrsrecht an einer Fahrlehrerschule. Seitdem ist das Verkehrsrecht der zweite Schwerpunkt der Kanzlei in Havixbeck.
