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Arbeitsrecht für Arbeitgeber

Sie sind Arbeitnehmer? Hier entlang

Das Wichtigste in Kürze

  • Lassen Sie eine Kündigung oder Abmahnung prüfen, bevor Sie sie aussprechen: Fehler in Form oder Verfahren lassen sich danach meist nicht mehr beheben.
  • Ein auf Ihren Betrieb zugeschnittener Arbeitsvertrag vermeidet spätere Streitigkeiten.
  • Haben Sie eine Klage vom Arbeitsgericht erhalten, ist schnelles Handeln wichtig: Der erste Termin findet oft schon nach wenigen Wochen statt.
  • Dr. Pleger vertritt auch Arbeitnehmer und kennt deshalb die Argumente der Gegenseite.

Kündigung, Vertrag oder Klage? Dr. Pleger berät Sie.

Anrufen02507 - 57 25 25

Heute geschlossen, Montag ab 9:00 Uhr wieder erreichbar

oder per E-Mail: dr.pleger@ra-dr-pleger.de

Wobei Dr. Pleger Arbeitgeber unterstützt

Wie Dr. Pleger hilft

Dr. Pleger berät Inhaber, Geschäftsführer und Personalverantwortliche, bevor eine Entscheidung fällt, und begleitet die Umsetzung: von der Abmahnung über die Kündigung bis zum Vergleich vor dem Arbeitsgericht. Er vertritt regelmäßig auch Arbeitnehmer. Deshalb weiß er, wie die Gegenseite argumentiert und wo eine Kündigung angreifbar ist.

Wird eine Vergütungsvereinbarung getroffen, vereinbart Dr. Pleger schriftlich ein Stundenhonorar von 280,00 € zzgl. MwSt. und rechnet den Zeitaufwand auf fünf Minuten genau ab. Sprechen Sie ihn im ersten Gespräch darauf an. Gebühren

Häufige Fragen

Wann sollte ich anwaltlichen Rat einholen?

Am besten, bevor Sie handeln: vor einer Abmahnung oder Kündigung, vor dem Abschluss eines Arbeits- oder Aufhebungsvertrags. Viele Fehler, etwa bei der Anhörung des Betriebsrats oder der Form der Kündigung, lassen sich später nicht mehr beheben.

Berät Dr. Pleger auch kleine Betriebe?

Ja. Gerade in kleinen Betrieben ohne eigene Personalabteilung lohnt eine kurze Beratung, bevor eine Kündigung oder ein Vertrag auf den Weg gebracht wird.

Was gilt in der Probezeit?

Ist eine Probezeit vereinbart, kann das Arbeitsverhältnis während dieser Zeit, längstens für sechs Monate, mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden (§ 622 Abs. 3 BGB). Ein bestimmter Kündigungstermin wie das Monatsende muss nicht eingehalten werden.

Fragen zu Ihrem Vorhaben? Dr. Pleger berät Sie persönlich.

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