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Gesellschaftsrecht

Gesellschaftsrecht ist das Recht von Personenvereinigungen – also das Recht für Personen, die sich zusammengeschlossen haben, um einen bestimmten gemeinsamen Zweck zu verfolgen bzw. zu erreichen.

Das Gesellschaftsrecht umfasst daher insbesondere alle Rechtsnormen mit Bezug auf die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die offene Handelsgesellschaft (OHG), die Kommanditgesellschaft (KG), die stille Gesellschaft, die Aktiengesellschaft (AG), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die eingetragene Genossenschaft (eG) und – relativ neu seit 2008 – die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), die in der Regel als UG (haftungsbeschränkt) abgekürzt wird.

Obwohl es beispielsweise für den Vertrag einer GbR kein Schriftformerfordernis gibt, empfiehlt es sich stets, einen schriftlichen Gesellschaftsvertrag abzuschließen, weil so unnötiger Streit vermieden wird und die Gesellschafter dann klare Regeln haben.